Förderung durch die KfW Bank
Die KfW Fördermittel für Ladepunkte an privaten Haushalten wurde 2019 mit 300 Millionen Euro Fördermitteln ins Leben gerufen. Anfang 2021 wurde die Summe nochmals um 100 Millionen Euro erhöht.
Somit wurden 400 Millionen Fördermittel bis Anfang Juli 2021 beantragt. Auf der Webseite der KfW ist derzeit wieder eine Antragstellung für Zuschüsse möglich. Da dieser Antrag bei der KfW vor der Installation gestellt sein muss, achten Sie unbedingt auf die Informationen auf der Webseite.
Hinweis! Um die 900 Euro Förderung für die Ladepunkte zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Lesen Sie dazu die Hinweise auf der Webseite der KfW. Außerdem bekommen Sie die Förderung nur, wenn diese vor der Installation der Ladesäule beantrag wurde.
Für wen gilt die Förderung ?
Dieser Zuschuss gilt nur für Ladestationen, die privat genutzt werden. Den Zuschuss beantragen können alle, die Wohneigentum besitzen, also auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Ebenso Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter von Wohneigentum. Hauptsache, Ihr Haus ist ein Wohngebäude , das schon bewohnt ist, und Ihre Ladestation ist nicht öffentlich zugänglich.
Für gewerbliche und öffentliche Ladestationen gibt es zwar auch Förderungen, diese sind jedoch grundlegend unterschiedlich anders. Mehr Informationen für Gewerbe finden Sie hier.